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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

 

1.    Die AGB der Hundeschule Rappsilber, Buchenring 15 in 06198 Salzatal, gesetzlich vertreten durch die Inhaberin Andrea Rappsilber gelten für alle unter

      § 2 der AGB beschriebenen einmaligen und fortlaufenden Leistungen der Hundeschule und ihrer Internetdomain  www.rappsilbers-hundeschule.de.

2.    Die AGB's in der aktuellen Version sind spätestens mit der Inanspruchnahme der durch die Hundeschule Rappsilber offerierten 

      Leistungen gültig und können jederzeit unter der o. g. Internetadresse online eingesehen oder auch heruntergeladen werden.

3.    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der AGB's bedürfen der Schriftform und ausschließlicher Bestätigung durch die 

      Inhaberin. Nur diese ist hierzu ausschließlich berechtigt.

4.   Die Schriftform wird durch Brief oder E-Mail gewahrt.

 

§ 2  Leistungen / Vertragsgegenstand

 

  1. Das Ausbildungsangebot der Hundeschule Rappsilber umfasst Einzel- sowie auch Gruppenstunden, Workshops, Seminare, Intensivtage und Themenabende, alle basierend auf der von Jan Nijboer entwickelten Erziehungsphilosophie Natural Dogmanship®. Diese beinhaltet die theorethische sowie auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Hundehaltung, Ernährung, Beschäftigung, Agressions- und Rudelverhalten und mehr vermittelt. (-unter Pkt.1 gilt die Besonderheit, dass ich derzeit noch in der Ausbildung zur Hundererziehungsberaterin stehe und diese 2016 bei Jan Nijboer abschließe. Nach erfolgreichen Abschluss wird dieser Klammertext entfernt).

  2. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit der Inhaberin oder aber der mit ihr zusammenarbeitenden Hundetrainerin durch welche auch ausschließlich das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzung des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde festgestellt wird.

  3. Ein Vor- bzw. Erstgespräch ist notwendiger und wichtiger Bestandteil der Ausbildung und kostenpflichtig (siehe § 4 der AGB's).

  4. Eine telefonische Beratung bzw. die Beantwortung von Trainings- und Erziehungsfragen per E-Mail ist nur mit Kunden möglich, der Hund der Inhaberin der Hundeschule bekannt ist. Diese Kurzberatungen sind nicht kostenpflichtig und gehören zum Service. Sollte allerdings ein angemessener Rahmen überschritten werden, wird darauf hingewiesen und verweisen auf die Beratungsstunden innerhlab des Trainings.

  5. Trainingsvorbereitung, Trainingsnachbesprechung und alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen sind Bestandteil der vereinbarten Beratungszeit. Dazu zählt u. a. auch der Auf- und Abbau von Trainingsgeräten und Hilfsmitteln, Vor- und Nachbesprechung des praktischen Trainings, der Verkauf von notwendigen Materialien, Honorarabrechnung- und vereinbarung sowie neue Terminvereinbarungen. 

 

§ 3 Auftragsverteilung / Vertrag

 

  1. Die Hundeschule Rappsilber behält sich vor, bei Vertragsabschluss generell eine schriftliche Bestätigung vom Kunden zu verlangen (§ 1 Abs.4). Ein entsprechendes Anmeldeformular wird auf der Internetseite "www.rappsilbers-hundeschule.de" unter Formulare zur Verfügung gestellt.

  2. Aufgrund einer je nach Seminarthema begrenzten Teilnehmerzahl ist hierfür eine schriftliche Anmeldung zwingend erforderlich. Gleiches gilt für Workshops und Intensivtage. Das eingereichte und vollständig ausgefüllte Anmeldeformular stellt einen verbindlichen Antrag zur Anmeldung dar. Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen wird berücksichtigt. Voraussetzung für die Annahme des Teilnehmerantrages ist der Nachweis einer für die Dauer des Seminars gültigen Tierhaftpflichtversicherung und weiter die Einhaltung bundeslandspezifischer Gesetzesgebung zur Haltung eines entsprechenden Hundes.

  3. Ein Anspruch auf Teilnahme an den entsprechenden Seminaren, Workshops und Intensivtagen lt. Beschreibung besteht bei rechtzeitigem Zahlungseingang (bar oder Überweisung) - ansonsten nicht (§ 5 Abs. 1-6).

  4. Die Teilnahmegebühr beinhaltet keinen Anspruch auf eventuell notwendige Unterbringung oder An- und Abreise. Auch die Verpflegung ist nicht in der Gebühr enthalten, es sei denn, es wird in den entsprechenden Anmeldeformularen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine Verpflegung angeboten wird. Die Hundeschule Rappsilber ist bei der Suche von Unterkünften und auch bei der Anreise gern behilflich. Die Organisation und Buchung derselben obliegt jedoch dem Teilnehmer selbst.

 

§ 4 Preise

 

  1. Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten und festgelegten Preise pro Trainingseinheit. Eine aktuelle Preisliste kann jederzeit ausgehändigt werden. Aktuelle Konditionen werden dem Kunden bei Auftragserteilung mitgeteilt. Die Inhaberin der Hundeschule Rappsilber behält sich Preisänderungen jederzeit vor.

  2. Telefongespräche, -kontakte oder Gespräche in Form von SMS sind nicht kostenpflichtig, soweit dies einen vorher festgeslegten Rahmen nicht überschreitet. Hier erfolgt ein Hinweis auf die Beratungsstunden innerhalb eines Trainings oder Erstgespräches, welche kostenpflichtig sind.

  3. Rabatte durch festgelegte oder individuell abgesprochene Beratungspakete, Trainingseinheiten, Workshops u. a. Kurse mit Vorrauszahlung sind möglich. Die Dauer solcher Pakete und den daraus entstehenden Rabatten ist auf 6 Monate begrenzt.

 

§ 5 Zahlung

 

  1. Bei Gruppen- und Einzelberatungen sind Barzahlungen am Ende der Trainings- oder Übungseinheit möglich, in der Regel erfolgt eine Rechnungsstellung mit der Möglichkeit einer fristgemäßen Überweisung, bei sofortiger Barzahlung wird ein Quittungsbeleg ausgestellt.

  2. Gebühren für Intensivberatungen ( ab ca. 3 Zeitstunden innerhalb von max. 3 Tagen ) sind am 1. Tag in voller Höhe für den vorher festgelegten Zeitraum der Beratung zu zahlen, wenn die Intensivberatung in weniger als 2 Wochen beginnt. Ansonsten wird eine Zahlungsfrist bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Beratung eingeräumt.

  3. Gebühren für Seminare, Workshops und Intensivtage sind in der Regel spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Sonderregelungen werden in den jeweiligen Anmeldeformularen gesondert benannt. Bei Anmeldung zu einer Veranstaltung von weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Gebühr sofort fällig.

  4. Ein ausbleibender Erfolg kann nicht als Mangel geltend gemacht werden und berechtigt nicht zur Minderung der Seminargebühr. Entscheidend ist immer die Umsetzung der vermittelten Ausbildungsinhalte innerhalb des Teams Mensch/Hund.

  5. Auch eine kurzzeitige Änderung der Seminarleitung berechtigt nicht zur Kündigung oder Minderung. Die Inhaberin der Hundeschule Rappsilber behält sich vor, Ausbildungsinhalte teilweise oder ausschließlich durch geeignete Dritte, fachkundige Personen vermitteln zu lassen.

 

§ 6 Zahlungsverzug

 

  1. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn die Hundeschule Rappsilber frei über den Betrag verfügen kann. Bei Überschreitung der festgelegten Zahlungsfristen ist die Inhaberin der Hundeschule berechtigt, auch ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen ( § 288 Abs.1 BGB). Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so ist die Inhaberin der Hundeschule auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, weitere Dienstleistungen abzulehnen.

  2. Bei Nichteinhaltung der in § 6 Abs.1 AGB festgehaltenen Bestimmungen behält sich die Inhaberin der Hundeschule Rappsilber vor, dass Mahnverfahren an ein zugelassenes Inkassounternehmen weiterzuleiten und dieses mit der Beitreibung zu beauftragen.

 

§ 7 Vertragskündigung/Beratungsabbruch

 

  1. Bei Trainingsabbruch durch den Kunden aus Gründen, die nicht durch die Hundeschule Rappsilber zu vertreten sind, wird die vereinbarte Zahlung sofort in voller Höhe fällig. Die Ersparnis bei Paketpreisen oder anderweitig geregelte Rabatte verlieren in diesem Fall ihre Gültigkeit und entfallen.

 

 

§ 8 Absagen, Stornierungen, Verspätungen und Verlängerung der Beratungen/des Trainings oder Workshops

 

  1. Nimmt der Kunde nicht an einer gebuchten Einzel- oder Gruppenstunde / -beratung teil und sagt nicht 24 h vor Unterrichtsbeginn ab, so ist in der Regel durch den Kunden der volle Stundensatz zu zahlen.

  2. Eine gültige Absage einer gebuchten Veranstaltung (Workshop, Intensivtage, Thementage u.ä.) hat in der Regel schriftlich zu erfolgen, in bestimmten Ausnahmefällen ist auch eine mündliche, telefonische Absage möglich.                                                                                                                         Stornierungskosten werden wie folgt berechnet:                                                                                                                                                         - bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung keine Gebühr                                                                                                                                       - 4 Wochen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind mindestens 75 % der Gebühr zu entrichten                                                                                 - ab dem 3. Tag vor Beginn ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen

  3. Storniert der Kunde eine Veranstaltung, so werden die bis zur Stornierung eventuell anderweitig erbrachten Leistungen abgerechnet. Ein Anspruch auf Rabatte entfällt dann. Als Abrechnungsgrundlage gelten die gem. aktueller Preisliste bei Anmeldung/Vertragsabschluss gültigen Grundpreise der Hundeschule Rappsilber. Weiterhin kann eine Bearbeitsgebühr von 20,00  EUR erhoben werden. Ensteht ein Differenzbetrag, wird dieser dem Kunden spätestens 30 Tage nach Stornierung erstattet.

  4. Durch Absagen/Stornierung des Kunden frei gewordene Seminarplätze können möglicherweise durch Teilnehmer der Warteliste ersetzt werden. Kunden können dies bei der Inhaberin der Hundeschule erfragen. Sollte ein freigewordener Seminarplatz nicht durch einen Teilnehmer der Warteliste ersetzt werden können oder die schriftliche Absage zu spät erfolgen, gelten die o. a. Regelungen ( Abs. 1-3)

  5. Stornierung durch die Inhaberin der Hundeschule Rappsilber:                                                                                                                                      Die Inhaberin der Hundeschule behält sich vor (z. B. bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder im Falle von Erkrankung der Kursleitung(Veranstalter) das Seminar abzusagen. Tritt ein solcher Fall ein, ist die Stornierung/Absage für alle Teilnehmer verbindlich.  Den Teilnehmern wird mindestens ein Ersatztermin gleicher Art vorgeschlagen. Dieser beinhaltetdie Reservierungfür ein Seminar gleicher Art bis 4 Wochen vor Seminarbeginn, es sei denn, der Teilnehmer erklärt vorher in schriftlicher Form (Brief oder E-Mail), das er auf dieses Angebot der Hundeschule Rappsilber verzichtet. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer die von ihnen bereits gezahlte Seminargebührunverzinst zurück erstattet.                          Darüber hinausgehende Ersatzansprüche -in welcher Form oder Gründen auch immer- können nicht geltend gemacht werden.

 

§ 9 Hundegesundheit

 

  1. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft und behördlich angemeldet ist sowie eine ausreichende Hundehaftpflichtversicherung besteht.. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.

  2. Die Teilnahme am Seminar, Workshop oder Intensivtag geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

  3. Die Seminardurchführung beinhaltet grundsätzlich keine vertragliche Übernahme der Tierhalteraufsicht, es sei denn, es ist ausdrücklich und in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart.

  4. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten besitzt. Chronische Erkrankung sind vor Seminarbeginn mitzuteilen und mit der Inhaberin abzuklären.

  5. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Inhaberin über Besonderheiten, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtseinheit oder Seminarbeginn in Kenntniss zu setzen. Dazu zählt auch die Läufigkeit einer Hündin.

  6. Die Inhaberin ist berechtigt, bei Vorliegen einer ansteckenden Krankheit oder Läufigkeit den Hund oder die Hündin vom Seminar/Unterricht auszuschließen.

 

§ 10 Haftung

  1. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haften für die von ihnen oder ihren Hunden verursachten Schäden selbst. Jegliche Begleitpersonen von Teilnehmern sind über den Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Auf dem gesamten Gelände der Hundeschule gilt Leinenpflicht, die Leinen dürfen erst auf Anweisung des jeweiligen Hundetrainers entfernt werden. Über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung und ausreichende Impfung wurde bereits hingewiesen.

  2. Die Inhaberin der Hundeschule sowie die von ihr beauftragten Trainer übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen.

  3. Es gelten die jeweiligen Gesetze und Verordnungen des Bundeslandes, in dem das Seminar, das Training oder der Workshop durchgeführt wird.

 

§ 11 Videoaufzeichnungen/Foto's/Urheberrecht

 

  1. Der Kunde/Teilnehmer erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass sämtlich gefertigte Foto- und Videoaufzeichnungen, die durch die Inhaberin selbst oder durch eine von ihr beauftragte Person während des Trainings, Seminar oder Workshops erstellt werden, auf öffentlichen Veranstaltungen oder im Internet auf der Homepage der Hundeschule selbst verwendet und gezeigt werden dürfen.

  2. Seminarunterlagen, die durch die Inhaberin ausgehändigt werden sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Inhaberin Andrea Rappsilber nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen diese Unterlagen weder reproduziert oder unter Verwendung verschiedener elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder abgeändert werden.

  3. Jegliche Reproduktion, Verbreitung oder Abänderung setzt zwangsläufig die schriftliche Zustimmung und deutliche Angabe der Urheberin voraus.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

 

  1. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

  2. Die Verträge unterliegen dem Deutschen Recht, Gerichtsstand ist das AG Halle/SK, dem Wohnsitz der Inhaberin der Hundeschule Rappsilber angepasst.

 

ALLGEMEINES zum Abschluss der AGB

 

  • Die Teilnehmer der Seminare, Workshops, Trainingsstunden und sonstiges sind natürlich aufgefordert, sämtliche Kothaufen ihrer Hunde selbstständig zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

  • Im Interesse der Teilnehmer wird stets um pünktliches Erscheinen zu den verschiedenen Seminaren und Trainingsstunden gebeten.

  • Für entsprechende wettergerechte Kleidung sind die Teilnehmer eigenverantwortlich.

  • Bei Workshops über mehrere Tage sollte eine Decke oder andere geeignete Unterlage, sowie ein Wassernapf und eventuell ausreichend Frischwasser mitgeführt werden.

  • Eigene Materialien (Halsband, Leine, Pfeife, Treibbälle etc.) sollten grundsätzlich mitgebracht werden. Beschädigtes oder zerstörtes Leih- oder Trainingsmaterial im Eigentum der Hundeschule ist prinzipiell kostenpflichtig zu ersetzen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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